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Beweissicherungsgutachten vom Kfz-Sachverständigen und Gutachter aus Bochum.

Beweissicherungsgutachten vom Kfz-Sachverständigen und Gutachter


Beweissicherungsgutachten vom Kfz-Sachverständigen und Gutachter aus Bochum. Wenn Sie schuldlos an einem Verkehrsunfall beteiligt waren, haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten eines solchen Beweissicherungsgutachtens gehören bei klarer Schuldfrage ebenfalls zum Schadenersatz, der von der Versicherung des Unfallverursachers getragen wird. Kfz-Sachverständiger und Gutachter Dipl.-Ing. Harald Rasche, als von der IHK öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und Bewertungen, übernimmt für Sie auch die Erstellung eines solchen Beweissicherungsgutachten, denn Schadenersatzansprüche, die Sie geltend machen, müssen Sie auch beweisen.

Dazu ist in der Regel ein verkehrsfähiges Beweissicherungsgutachten nach den sogenannten Mindestanforderungen erforderlich. Dieses Gutachten kann Ihnen bei der Entscheidung, ob Ihr Fahrzeug repariert werden soll oder wie hoch der Wiederbeschaffungswert ist, behilflich sein. Ferner können Ansprüche bezüglich einer Wertminderung Ihres Fahrzeugs meist nur durch die Erstellung eines neutralen Gutachtens belegt und durchgesetzt werden, zumal jedwede Berechnungsmethode nicht zu einem praxisorientierten Ergebnis führt.

Die beweissichernde Tatsachenfeststellung des Sachverständigen umfasst u. a.:

• Auflistung der Fahrzeug-Kenndaten
• Tachostand-Angabe
• Erhaltungszustand
• Altschäden
• Vorschäden
• Reifenerhaltungszustand
• Werterhöhende Reparaturaufwendungen
• Nachvollziehbare und detaillierte Beschreibung der festgestellten Unfallschäden nach Art und Umfang, ergänzt und verdeutlicht durch eine qualifizierte Fotodokumentation, die auch für eine ggf. noch erforderliche Unfallanalyse auswertbar sein sollte.

Die folgenden Beurteilungen auf Prognosebasis werden in ein Gutachten nach den individuellen Erfordernissen des Einzelfalls auch eingestellt:

• Reparaturweg
• Reparaturkosten
• Reparaturdauer
• Schadenfeststellungsrisiken
• Merkantiler Minderwert
• Technischer Minderwert
• Wiederbeschaffungswert
• Wiederbeschaffungszeitraum
• Restwert

Wichtig ist übrigens zu wissen, dass ein Prognoserisiko der Schädiger zu tragen hat. Die Begutachtung des verunfallten Fahrzeugs wird vom unabhängigen Sachverständigen direkt am Unfallort, in der Werkstatt, am jeweiligen Standort des Fahrzeugs oder auch am Sachverständigenbüro durchgeführt. Zusätzlich steht Ihnen das Ingenieurbüro Rasche auch beratend zur Seite, wenn es im Rahmen einer Unfallanalyse um die Aufklärung des Unfallhergangs geht.