Ein Verkehrsunfall ist häufig mit Schrecken und auch Ärger verbunden. Sollten Sie schuldlos
        in einen solchen Unfall verwickelt sein, heißt es aufpassen, damit Sie nicht auch noch finanzielle Einbußen hinnehmen müssen.
        
        
        Der Kfz-Sachverständige und Gutachter Dipl.-Ing. Harald Rasche gibt Ihnen hierzu folgende Informationen und praxisorientierte Tipps:
        
        
        
        
		1. Welcher Schaden ist Ihnen entstanden?
		Lassen Sie das durch einen versicherungsunabhängigen Kfz-Sachverständigen feststellen, damit Sie nach dem Verkehrsunfall
        nicht auch noch finanzielle Nachteile hinnehmen müssen. Die Kosten eines solchen Beweissicherungsgutachtens gehören bei klarer
        Schuldfrage zum Schadenersatz.
		
		2. Schadenersatzansprüche müssen unter Beweis gestellt werden:
        Dazu ist in der Regel ein verkehrsfähiges Beweissicherungsgutachten nach den sogenannten Mindestanforderungen erforderlich.
        
		3. Die Beweissicherung übernimmt das Kfz-Sachverständigenbüro Harald Rasche.
        Weitere ausführliche Informationen dazu finden Sie im Leistungsbereich.
        
		4. In einem weiteren Schritt des Gutachtens werden Reparaturweg, voraussichtliche Reparaturkosten und die Reparaturdauer abgegrenzt.
		Ob für den Fall einer Reparatur, dem Grunde und der Höhe nach eine Wertminderung bei der Schadenregulierung zu berücksichtigen wäre,
        wird ebenfalls im Gutachten ausführlich erläutert und begründet. Bei Richt- und Ausbeularbeiten ist auch ergänzend die Frage einer
        Werteinbuße auf der Basis eines Technischen Minderwerts zu prüfen. Nach den Erfordernissen des Einzelfalls sind auch der Wiederbeschaffungswert
        und der Restwert zu ermitteln und ggf. der Wiederbeschaffungszeitraum für ein vergleichbares Ersatzfahrzeug, wenn ein wirtschaftlicher
        Totalschaden eingetreten sein sollte.
        
		5. Fazit: Die Auseinandersetzung zur Höhe des Schadenersatzes bei der Schadenregulierung betrifft in der Regel den Prognosebereich
        und ist erfahrungsgemäß nur durch qualifizierte Begründungen (Gutachten) zu entschärfen. Ein Kostenvoranschlag
        ist als Grundlage für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen regelmäßig nicht ausreichend, da er keine beweissichernde
        Tatsachenfeststellung zum Inhalt hat, sondern lediglich die beabsichtigten Reparaturmaßnahmen und die damit verbundenen Kosten ausweist.
        
		6. Wie profitiert die Reparaturwerkstatt von einem neutralen Gutachten?
    
        •	Verlässliche Grundlage für eine qualitativ hochwertige Reparatur.
		•	Umfassende Absicherung der Reparaturmaßnahmen.
        •	Restwerteinschätzung ohne überregionale Angebotsberücksichtigung und Restwertbörse.
		•	Ausreichende praxisorientierte Abgrenzung der Reparaturdauer
 (Konfliktvermeidung wegen Leihwagenkosten).
        •	Berücksichtigung der erforderlichen Kosten für die Fahrzeugbereitstellung zur Unfallschadenbegutachtung.
		•	Hinweis auf Schadenfeststellungsrisiken kann Reparaturkostenausweitung klären und eine Rechnungsprüfung damit in den meisten Fällen überflüssig machen.
		•	Verständliche Gegenüberstellung der Kostenpositionen für den Reparaturfall oder die Ersatzwagenanschaffung bzw. für eine noch bestehende Reparaturmöglichkeit im Grenzbereich der Wirtschaftlichkeit.
		
		7. Wie profitiert der Geschädigte als Werkstattkunde von einem Gutachten?
		•	Dieser kann sich auf die Empfehlung seiner Vertrauenswerkstatt zur Einschaltung eines qualifizierten
        und unabhängigen Kfz-Sachverständigen verlassen.
		•	Anspruchsgrundlagen werden durch Gutachten bestmöglich abgesichert.
		•	Ein übersichtliches Gutachten ermöglicht schnelle Entscheidung, ob repariert werden soll oder die Anschaffung
        eines Ersatzfahrzeuges vorteilhafter sein könnte.
		•	Realistische Minderwertermittlung, unabhängig von Berechnungsmethoden, hilft, finanzielle Einbußen zu vermeiden.
		•	der Kfz-Sachverständige und Gutachter Dipl.-Ing. Harald Rasche fördert durch ein qualifiziertes und verkehrsfähiges Gutachten
        nach den sog. Mindestanforderungen eine zügigere Schadenregulierung.
		•	Der Sachverständige steht auch nach der Gutachtenerstattung dem Kunden und seiner Vertrauenswerkstatt gern
        beratend zur Seite, wenn es beispielsweise um ergänzende Stellungnahmen geht.
        
        
		Das unabhängige Kfz-Sachverständigenbüro Dipl.-Ing. Harald Rasche informiert den Werkstattkunden auch gern über Punkte,
        die bei der Schadenregulierung sonst noch aus technischer Sicht beachtet werden sollten. Abschließend kann dem Geschädigten
        nach der Reparatur eine Endabnahme seines Fahrzeuges angeboten werden bezüglich einer sach-und fachgerechten Reparatur. Dadurch entstehen
        keine weiteren Kosten, wenn diese hier am Büro erfolgt.